Gesetzliche Vorschriften und häufige Fragen zur Bohrschlammentsorgung

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Gesetzeskonforme Entsorgung gemäß KrWG und AVV


Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir stellen sicher, dass jede Bohrschlammentsorgung im Einklang mit den aktuellen Vorschriften steht.

 

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Das KrWG legt die Grundlage für eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft und schreibt die ordnungsgemäße Verwertung vor.
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Je nach Beschaffenheit des Bohrschlamms muss dieser korrekt klassifiziert und behandelt werden. Wir kennen die relevanten AVV-Nummern und setzen sie um.
  • Sicherer Transport: Der Transport wird nach den Vorgaben des GüKG durchgeführt. Unsere Fahrer sind speziell geschult und sorgen für einen sicheren Ablauf der Bohrschlammentsorgung.
  • Dokumentationspflicht: Jede Bohrschlammentsorgung wird ausführlich dokumentiert, um den Nachweis gemäß KrWG zu erbringen.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bohrschlammentsorgung


Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bohrschlammentsorgung.

Wie lange dauert der Entsorgungsprozess?

Der Zeitrahmen variiert, beträgt jedoch in der Regel wenige Tage.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hängen von der Menge, Klassifizierung und den Transportwegen ab.

Wie wird der Bohrschlamm transportiert?

In speziellen, wasserdichten Containern.

Kann der Bohrschlamm recycelt werden?

Eine Wiederverwertung ist je nach Zusammensetzung des Bohrschlammes möglich.

Weitere Fragen zur Bohrschlammentsorgung?

 

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